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Gasspeicherumlage ab 01.01.2024

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2024 auf 0,186 Cent/kWh fest.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher durch THE. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage auf 1,86 EUR/MWh festgesetzt. Die Annahme, dass das entsprechende Gesetz wie geplant bis 2027 verlängert wird, bildete die Grundlage für diese Berechnung. Die bis dato entstandenen Kosten und Erlöse sind entsprechend der Regelungen des EnWG im Gasspeicherumlagekonto erfasst. Das Gasspeicherumlagekonto ist auf der Unternehmenswebsite der THE veröffentlicht.

„Im Markt ist ein Rückgang des Gasverbrauchs zu beobachten. Zusätzlich sind die Transitmengen niedriger als in der Vergangenheit. Dies führt insgesamt zu einer geringeren umlagefähigen Menge, was mit zu dem Anstieg der Speicherumlage beiträgt“, sagt Torsten Frank, Geschäftsführer der THE.

THE wird bis zum Inkrafttreten der ab dem 1. Januar 2024 gültigen Speicherumlage ein entsprechendes Berechnungsgrundlagedokument veröffentlichen. In diesem Dokument werden Informationen zur Berechnung der Umlage einsehbar sein. Das Berechnungsgrundlagedokument wird auf der Unternehmenswebsite der THE veröffentlicht.

Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2024.

 

Die Gasspeicherumlage im Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023 beträgt 0,145 Cent/kWh.

 

Ihr Team vom Gaswerk Illingen

 

Stand: 17.11.2023