Verbraucherbeschwerden nach § 111 a und § 111 b EnWG sowie Hinweis auf den Verbraucherservice der BNetzA.
- Für eventuelle Beanstandungen stehen Ihnen folgende Kontaktwege zur Verfügung:
Gaswerk Illingen
- Zweckverband –
Illinger Str. 125
66557 Illingen
Telefon: 06825-93260
Telefax: 06825-495066
E-Mail: info@gaswerk-illingen.de
Wir werden Ihre Beanstandung innerhalb einer Frist von vier Wochen beantworten.
- Sollte ihre Beanstandung nicht innerhalb der unter Ziffer 1 genannten Frist abgeholfen werden, können Sie sich unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG in Verbindung mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, info@schlichtungsstelle-energie.de, (weitere Kontaktdaten unter www.schlichtungsstelle-energie.de) wenden. Der Lieferant ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Durch ein etwaiges Schlichtungsverfahren wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt.
- Für weitere Informationen kann der Kunde sich auch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas wenden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030-22480 500 oder 01805-101000
Telefax: 030-22480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Sollten Sie ein Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den erforderlichen Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. stellen, ist das Gaswerk Illingen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.