Gas- und Wärmepreisbremse

Keine Abbuchung der Abschläge zum 01.03.2023

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 sollen die Entlastungen umgesetzt werden.

Mit den Preisbremsen sollen die Folgen der gestiegenen Energiekosten für Haushalte und Unternehmen gedämpft werden. Die Entlastungen sollen ab März 2023 gelten und dann auch rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigen. 

Aufgrund der durch die Bundesregierung vorgegebenen, kurzen Zeitspanne zur Umsetzung der Preisbremsen, der Komplexität der Berechnung, sowie durch die hohe Anzahl der zu versendenden Informationen, hat sich die finale Umsetzung leider verzögert. Aus diesem Grund werden wir zum 01.03.2023 den monatlichen Abschlag nicht einziehen (abbuchen).

Wir werden unsere Kunden bis zum 05.03.2023 schriftlich über die Berechnung und die Höhe des Entlastungsbetrages, sowie über den neuen monatlichen Abschlag informieren.

Den Einzug (Abbuchung) des Abschlages für den Monat März werden wir am 15.03.2023 vornehmen. Der Abschlag ist am 15.03.2023 fällig und muss erst zu diesem Termin gezahlt werden.    

Wir bitten Sie höflichst von einer Kontaktaufnahme abzusehen, bis Sie Ihre persönlichen Informationen per Anschreiben erhalten haben.

Vielen Dank.


Ihr Team vom Gaswerk Illingen

 

Stand: 27.02.2023