Die Verbandsversammlung ist oberstes Willensorgan des Verbandes. Sie setzt sich zusammen aus 21 Mitgliedern, und zwar:
Die Verbandsversammlung beschließt grundsätzlich über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit sie nicht dem Verbandsausschuss, dem Verbandsvorsteher oder der Werkleitung übertragen sind.
Mitglieder
Der Verbandsausschuss setzt sich zusammen aus:
Der Verbandsausschuss entscheidet über die ihm von der Verbandsversammlung übertragenen Angelegenheiten und berät die Angelegenheiten vor, die von der Verbandsversammlung zu entscheiden sind.
Derzeitige Mitglieder
Der Verbandsvorsteher wird aus der Mitte der Verbandsversammlung für die Dauer einer Wahlperiode des Gemeinderates turnusmäßig aus den Gemeinden Illingen und Merchweiler gewählt. Er hat einen von der Verbandsversammlung zu wählenden Stellvertreter, der aus der Gemeinde kommt, die den Verbandsvorsteher nicht stellt.
Der Verbandsvorsteher ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Verbandsversammlung unterliegen. Im Übrigen ist gesetzlicher Vertreter die Werkleitung.
Verbandsvorsteher
Stellvertretender Verbandsvorsteher