Kundencenter
Anmeldungen und Abmeldungen können Sie hier bequem von zu Hause erledigen.
Ihr Gaszählerstand konnte von unseren Ablesern nicht ermittelt werden und Sie haben eine Mitteilung erhalten, wonach Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen und uns mitteilen sollen?
Mit dem entsprechenden Formular können Sie das erledigen. Hiermit können Sie uns Ihren Zählerstand bei Preisänderungen ebenfalls mitteilen. Änderungen Ihrer Bankverbindung können per Mail oder Post gesendet werden.
Einen ersten Überblick, ob eine Versorgung mit Erdgas in dem von Ihnen gewünschten Haus möglich ist, erhalten Sie über unsere Straßenliste, wobei zur genaueren Bestimmung eine Überprüfung durch das Gaswerk Illingen notwendig ist.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag: | 08.00 - 18.00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 07.00 - 13.00 Uhr |
Versorgungsunterbrechung
nach § 19 Abs. 5 GasGVV
Bei der Abwendungsvereinbarung handelt es sich um eine Kombination aus einer unentgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarung sowie einer Vorauszahlungsvereinbarung, die dem Kunden zusammen mit der Sperrankündigung vorgelegt wird. Der Kunde hat bis zur Durchführung der Sperrung Gelegenheit, durch Annahme der Erklärung die Sperrung abzuwenden. Solange sich der Kunde an die in der Vereinbarung hinterlegten Zahlungsverpflichtungen hält, unterbleibt die Anschluss- bzw. Zählersperrung. Wenn der Kunde allerdings gegen die Pflicht zur Ratenzahlung oder zur Vorauszahlung verstößt, wird die Sperrung durchgeführt. Der Kunde muss die Abwendungsvereinbarung in Textform annehmen. Dazu wird die unterschriebene Vereinbarung an uns zurückgesendet oder der Kunde teilt in einer Mail mit, dass er mit der Vereinbarung einverstanden ist; ein Telefonanruf reicht nicht aus.
Für Lieferantenwechsel - Vollmacht erteilen
Bitte Formular ausfüllen und unterschrieben an uns zurück.
PDF-Formular Lieferantenwechsel
Um einen Gashausanschluss zu beantragen, füllen Sie bitte das Antragsformular komplett aus. Die Beantragung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es entstehen dadurch keinerlei Abnahmeverpflichtungen. Ebenso entsteht für das Gaswerk Illingen keinerlei Verpflichtung.
Nach Eingang Ihres Antrags wird sich einer unserer technischen Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch können sämtliche Fragen Ihrerseits zur Erstellung des Erdgashausanschlusses direkt vor Ort geklärt werden.
Anmeldung für Neukunden
Neukunden des Gaswerkes Illingen haben hier die Möglichkeit, sich anzumelden. Um die Anmeldung durchführen zu können, benötigen wir die Zählernummer und den Zählerstand des von Ihnen zu übernehmenden Gaszählers. Ebenfalls benötigen wir Ihre Bankverbindung.
Nach dem Ausfüllen der entsprechenden Felder senden Sie uns bitte die Daten zu. Die entsprechenden Vertragsunterlagen werden wir Ihnen umgehend per Post zur Unterschrift zusenden.
Formulare per Mail, Post oder Fax einreichen
Abmeldung bei Umzug
Unsere Kunden haben hier die Möglichkeit, sich bei einem Umzug unbürokratisch abzumelden.
Senden Sie uns einfach Ihre entsprechenden Daten zu und wir werden die Abschlussrechnung an die von Ihnen angegebene Adresse senden. Ihre Kundennummer, die Sie auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung finden, ist dabei auf jeden Fall anzugeben.
Ebenfalls benötigen wir Ihre Zählerdaten.
(Beim Zählerstand bitte alle Vor- und Nachkommastellen angeben).
Wir empfehlen, diese Daten in Anwesenheit des Nachmieters bzw. Hauseigentümers abzulesen und sich diese gegenseitig zu bestätigen, um späteren Differenzen vorzubeugen.
per Post oder Fax
Hierzu benötigen wir Ihre Kundennummer, die Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung finden.
per Post oder Fax
TIPP: PDF-Formular ausfüllen und versenden
- Wenn Sie das PDF-Formular digital ausfüllen möchten, müssen Sie es zunächst speichern.
- Dafür finden Sie in der Regel am Rand des Dokuments einen Download-Button.
- Alternativ können Sie die PDF über "Datei" > "Seite speichern unter" sichern.
- Öffnen Sie anschließend das PDF-Formular mit einem PDF-Reader z.B.:
Zur Webseite des Adobe Reader oder zur Webseite des Foxit Reader - Es werden automatisch alle Felder markiert, die Sie bearbeiten können.
- Klicken Sie sich von Feld zu Feld und tragen Sie alle Angaben ein.
- Danach müssen Sie "Datei" > "Speichern unter" wählen und einen neuen Dateinamen für das ausgefüllte Formular eingeben.
- Anschließend ausdrucken, per E-Mail: info@gaswerk-illingen.de, FAX 06825/495066 übermitteln oder mit der Post an: Gaswerk Illingen, Zweckverband, Eisenbahnstr. 7, 66557 Illingen
Kundeninformation
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung) können sie downloaden. Die Ergänzenden Bedingungen können sie einsehen und downloaden.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung) können sie einsehen und downloaden.
Kundenservice
Vertrieb und Marketing
Kaufm. Abteilung
Buchhaltung
Technische Abteilung
Werkleitung
In Deutschland erfolgt die Abrechnung von Erdgas auf der Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik.
Die Grundlagen der thermischen Abrechnung sind in der Vorschrift G 685 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) verbindlich festgelegt. Die zur Messung eingesetzten Geräte unterliegen dem Eichgesetz. So ist ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.
Wichtige Informationen zur Gasabrechnung erhalten Sie hier.
Thermische Erdgasabrechnung, Begriffserklärungen:
Erdgasverbrauch:
Der Gasverbrauch (m3) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz zwischen Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel zwölf Monate) und entspricht dem Betriebsvolumen.
Zustandszahl:
Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Luftdruck, Gasdruck und Temperatur an der Messeinrichtung variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl z, die kundenspezifisch für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Gaswerk Illingen ermittelt wird.
Abrechnungsbrennwert:
Der Abrechnungsbrennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Er wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.
Thermische Energie:
Multipliziert man nun den Erdgasverbrauch, die Zustandszahl und den Abrechnungsbrennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte thermische Energie. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und zur Abrechnung herangezogen.
Abrechnungszeitspanne:
Falls in der Gasabrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss (z.B. wegen Preis- oder Steueränderungen) und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, wird diese Aufteilung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 durchgeführt.
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Verbandssatzung
Übergabeprotokoll
Rücksendung an:
GaswerkIllingen ‐Zweckverband‐ Kundenservice, Eisenbahnstr. 7,66557Illingen
info@gaswerk-illingen.de
Telefon: 06825 9326‐0
Fax: 06825 495066
Hinweis:
Der neue Kunde geht mit dieser Anmeldung eine vertragliche Beziehung mit dem Gaswerk Illingen ‐ Zweckverband‐ über die Grundversorgung gemäß §36 EnWG ein. Die entsprechenden Preisblätter werden dem Kunden nach der Umschreibung mit der Vertragsbestätigung zugesandt. Maßgebend für die Vertragsbeziehung sind die Verordnungen über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Erdgas (GasGVV). Der neue Kunde berechtigt das Gaswerk llingen ‐Zweckverband‐ mit seiner Unterschrift in seinem Namen die Netznutzung beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Außerdem erklärt der neue Kunde sich hiermit einverstanden, dass mit ihm telefonisch in Kontakt getreten werden kann.
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