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Unsere Kundenbetreuer im BESi

stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung

zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) 

"Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist"

- gültig ab dem 01.04.2011-

1. Abrechnung, Abschlagszahlungen (§§ 12, 13 GasGVV)

 

Der Gasverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und abgerechnet (Abrechungsjahr). Das Gaswerk Illingen ist berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnungen zu legen.
Auf Wunsch des Kunden rechnet das Gaswerk Illingen den Gasverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich ab (unterjährige Abrechnung).
Hierfür gelten nachfolgende Bedingungen:
Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats aufgenommen werden.
 
Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist dem Gaswerk Illingen vom Kunden in Textform spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. In der Mitteilung sind anzugeben:

  • die Angaben zum Kunden (soweit zutreffend Firma, Registergericht, Registernummer, Familienname, Vorname, Geburtstag, Adresse, Kundennummer),
  • die Zählernummer,
  • die Angaben zum Messstellenbetreiber und ggf. zum Messdienstleister (Firma, Registergericht, Registernummer, Adresse), soweit es sich hierbei nicht um das Gaswerk Illingen handelt,
  • der Zeitraum, das Anfangsdatum sowie die Art der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich).

Das Gaswerk Illingen wird die Mitteilung des Kunden und das Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung des Kunden in Textform bestätigen.
Die unterjährige Abrechnung kann vom Kunden mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Die Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Jahres zulässig. Hierauf wird das Gaswerk Illingen den Kunden in der Bestätigung gemäß vorstehendem Absatz gesondert hinweisen.
Das Gaswerk Illingen berechnet für die Erstellung und die Versendung der monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Rechnung
5,00 Euro (netto)     
5,95 Euro (brutto)
je Rechnung.
Auf den voraussichtlichen Rechnungsbetrag werden im laufenden Abrechnungszeitraum Abschlagszahlungen berechnet, wenn der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet wird.   
Ein eventuell gegebener Vorauszahlungsanspruch nach § 14 GasGVV bleibt unberührt.

2. Zahlungsweisen (§ 16 GasGVV)

Der Kunde kann seine Zahlungen
a) durch Überweisung,
b) durch Lastschrifteinzugsverfahren
c) durch Barzahlung

    an das Gaswerk Illingen leisten.

3.  Zahlungsverzug (§ 17 GasGVV)

Das Gaswerk Illingen berechnet bei Zahlungsverzug gemäß § 17 Abs. 2 GasGVV
a) für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung):   0,00 Euro,
b) für jede 2. Mahnung/Sperrandrohung/ Gerichtsandrohung:  2,50 Euro,
c) für jede Einziehung rückständiger Zahlungen durch einen Beauftragten: 3,00 Euro,
d) Nachinkassogang:  10,00 Euro,
e) Kartenzähler laden außerhalb der üblichen Arbeitszeit: 25,00 Euro.
Dem Gaswerk Illingen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass das Gaswerk Illingen im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Kosten der Unterbrechung und/ oder Wiederherstellung der Versorgung (§ 19 GasGVV)

Veranlasst das Gaswerk Illingen eine Unterbrechung nach § 19 GasGVV, sind vom Kunden die vom Messstellen- oder Netzbetreiber festgelegten Kosten für die Unterbrechung und/ oder Wiederherstellung der Versorgung zu zahlen.
Wiederherstellung der Versorgung:

  • während der üblichen Arbeitszeit: 60,00 Euro
  • außerhalb der üblichen Arbeitszeit: 95,00 Euro

Wurde die Erdgasanlage gesperrt oder der Zähler ausgebaut, erfolgt die Wiederin betriebnahme erst, wenn alle Forderungen des Gaswerkes Illingen durch den Kunden beglichen wurden, bzw. eine schriftliche Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde.

5. Umsatzsteuer

Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzuges nach Ziffer 3 sowie die Kosten der Unterbrechung der Versorgung nach Ziffer 4 unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

 

6. Hinweis gemäß Energiesteuer-Durchführungsverordnung - EnergieStV

Für den Fall der Verwendung von Erdgas nach § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung geben wir folgenden Hinweis:

„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

 

7. Informationen zum Thema Energieeffizienz (§ 4 Abs. 2 EDL-G)

Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen, etc. erhalten können, finden Sie unter www.bfee-online.de

 

 

8. Widerrufsbelehrung (gilt nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind)

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Gaswerk Illingen -Zweckverband-, Illinger Str. 125, 66557 Illingen, Tel. 06825/93260, Telefax 06825/495066, E-Mail: ] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen er-halten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen bzw. Lieferung von Gas im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen bzw. Lieferung von Gas entspricht.