Gasspeicherumlage ab 01.07.2023

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2023 auf 0,145 Cent/kWh fest.

Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 Cent/kWh festgesetzt. Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.

Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2024.

Die Gasspeicherumlage im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 beträgt 0,059 Cent/kWh.

Wir werden die Erhöhung der Gasspeicherumlage nicht an unsere Kunden weitergeben, dies bedeutet keine Preiserhöhung ab dem 01.07.2023.

 

Ihr Team vom Gaswerk Illingen

 

Stand: 16.05.2023